Die Liberalisierung des §175

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Schluss

Ich möchte noch einmal auf die entscheidenden Punkte in den Debatten hinweisen. Vor allem die höchstrichterliche Rechtsprechung zeigt, wie verkrustet die Strukturen in Deutschland nach dem Krieg noch waren. Der Staat sah sich als Bewahrer von Sitte und Moral; Homosexualität wurde als »Perversion« empfunden, die von der Normalität des Geschlechtslebens abweicht.

An allen drei Debatten wird deutlich, dass Homosexualität als »Verirrung« angesehen wurde und v.a. dass man Angst hatte, dass die Jugend von Homosexuellen zur Homosexualität verführt werden könnte. Gerade die Deutschen Juristentage setzten sich für eine Aufhebung der Strafbarkeit der einfachen Homosexualität ein, die Bundesregierung überging die Vorschläge der Juristen.

Divergenzen gibt es auch zwischen öffentlicher, juristischer und politischer Debatte in Bezug auf die Altersgrenze: Öffentlichkeit und Juristen sind für eine Herabsetzung der Altersgrenze auf 18 Jahren, der Gesetzgeber führt jedoch die doppelte Altersgrenze von 18 und 21 Jahren ein.

Die Diskussionen um die Abschaffung des § 175 StGB zeigen aber auch sehr deutlich, wie sich die Gesellschaft von den althergebrachten Strukturen löst, die Studentenbewegungen und die 60er Jahre haben wohl Entscheidendens zur Aufhebung der Strafbarkeit der einfachen Homosexualität beigetragen. Dies müsste jedoch im einzelnen noch genauer untersucht werden. Aber dennoch zeigt v.a. die öffentliche Debatte, dass es in der Gesellschaft in den 60er Jahren zu einem Umdenken in Bezug auf Sexualstrafrecht, Moral und Sitte kam. Verwunderlich ist, dass die Zeitschrift »Der Spiegel« den § 175 im Jahr 1969 zum Titelthema machte, während die FAZ, eine Zeitung, die einen sehr großen Leserkreis innerhalb der Juristen hatte, dieses Thema, mit dem Juristen und Politiker sich sehr lange und sehr leidenschaftlich auseinander setzten, nur am Rande erwähnte. [66]

Wenig erstaunlich ist, dass Homosexuelle nur ganz wenig zur Reform des § 175 beitrugen, denn sie konnten ihre Homosexualität nicht offen zugeben, ohne dass es mit enormen Schwierigkeiten verbunden war. [67]

Trotz der Aufhebung des Straftatbestandes 1969 durch die Große Koalition blieb die Ungleichbehandlung der Homosexuellen bestehen. [68] In Folge der Reform des § 175 konnte sich eine neue Schwulenbewegung formieren. 1973 wird der § 175 erneut reformiert; das Schutzalter wird auf 18 Jahre festgelegt. [69]

Mit der Wiedervereinigung Deutschlands musste eine Lösung für das unterschiedliche Sexualstrafrecht in beiden Ländern gesucht werden, da in der DDR Homosexualität nicht mehr strafbar war. So einigte man sich 1994 darauf, das Schutzalter für jegliche sexuelle Betätigung auf 16 Jahre festzusetzen. Damit war das Ende des § 175 besiegelt. [70]

Aus meiner eigenen Erfahrung kann ich sagen, dass, soweit ich es in den späten 90er Jahren mitverfolgt habe, eine grundlegende Wandlung zu beobachten ist. Homosexuelle können auftreten, ohne dass sie öffentlich diskriminiert werden. Für viele Menschen ist Homosexualität zur Normalität geworden. Homosexualität scheint sich weder ausgebreitet zu haben, noch stellte sie jemals, auch nicht seit der Liberalisierung des § 175, eine Gefahr für die »gesunde und natürliche Lebensordnung im Volk« dar.

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Letztes Update: 11.03.2004, 22.00 Uhr

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